Nachdem der Berufsschulunterricht für Nicht-Abschlussschüler ab dem 27. April als „Lernen zuhause“ stattfindet, sind die Auszubildenden vom Betrieb für diesen Unterricht gemäß § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) freizustellen.
Die gegenwärtigen anhaltenden Beschränkungen können die Gefahr für Streit, häusliche oder sexualisierte Gewalt erhöhen. In dieser Situation ist es besonders wichtig, dass Sie dennoch Hilfe und Unterstützung erfahren können.