Stichwörter
Adressen und Adressänderungen
- Die Adressen und Telefonnummern der beiden Schulorte finden Sie unter folgendem Link.
- Wir bitten Sie, Änderungen Ihrer persönlichen Daten, z. B. Adresse oder Ausbildungsbetrieb zeitnah Ihrer Klassenleitung mitzuteilen.
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sind Maßnahmen für junge Menschen, die über die Vermittlung von betriebs- und ausbildungsüblichen Inhalten hinausgehen. Die Hilfen zielen darauf ab, die Aufnahme, die Fortsetzung und den erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu ermöglichen.
- Wer kann abH besuchen?
Jugendliche, bei denen das Ausbildungsziel gefährdet ist (ohne Vorgabe eines bestimmten Notendurchschnitts).
- Wo können abH in Anspruch genommen werden?
Jugendliche können den Standort der abH frei wählen und sofern Platz ist, dort problemlos einsteigen.
- Wie läuft die Inanspruchnahme von abH ab?
- Jugendlicher ruft beim Träger an und vereinbart einen Termin.
- Träger füllt das Antragsformular aus und leitet es an die Agentur für Arbeit weiter.
Wenn die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten von der Agentur übernommen. - Um die Anmeldung schnell bearbeiten zu können, sollten zum ersten Termin folgende Unterlagen mitgebracht werden:
Abschluss- oder Abgangszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule, Berufsausbildungsvertrag, letztes Zeugnis der Berufsschule
Die Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Anhang.
BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eröffnet jungen Menschen Bildungschancen und unterstützt sie dabei,„unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie, eine ihren Eignungen und Interessen entsprechende Ausbildung absolvieren zu können.“
Ihre Anträge auf BAföG stellen Sie an Ihr zuständiges Landratsamt bzw. Ihre zuständige kreisfreie Stadt. Mehr zum Bafög: [Klick' mich]
Beratungsangebot und Hilfe
Unsere Beratungsangebote für Schüler finden Sie hier. Wir können Sie bei schulischen Problemen, aber auch bei Problemen in der Familie oder im Betrieb professionell beraten.
Beachten Sie bitte auch die Stichwörter
- Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) und
- VerA - Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen
Beurlaubung (Befreiung vom Unterricht)
Bei besonderen Anlässen, z. B. Führerscheinprüfungen (nicht bei Blockunterricht), Arztbesuchen, beantragen Sie bitte vorher über die Klassenleitung eine Beurlaubung. Das entsprechende Formular erhalten Sie hier online (im Anhang) oder von Ihrer Klassenleitung. Die Beurlaubung ist von der Klassenleitung und der Fachbetreuung sowie ggf. von der Schulleitung zu genehmigen.
Bei betriebsbedingten Anlässen entschuldigt Sie der Betrieb (formlose Begründung mit Tag der Abwesenheit). In diesem Fall wird ein Nachholtag festgelegt. Der Fehltag wird damit ausgeglichen und im Zeugnis nicht erwähnt.
Sollten Sie krankheitsbedingt die Schule nicht besuchen können, klicken Sie bitte den Punkt "Entschuldigungen bei Krankheit" an.
"Besondere Anlässe", die eine Beurlaubung laut BSO rechtfertigen:
- Gesetzlich geregelte Anlässe
(Teilnahme an Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung, an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Mitglieder des Betriebsrates oder der Jugendvertretung etc.) - Teilnahme an überbetrieblichen oder besonderen betrieblichen Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
(Wenn durch die Ausbildungsordnung festgelegt oder durch die zuständige Stelle angeordnet) - Teilnahme an sonstigen von Ausbildungsbetrieben und Fachverbänden durchgeführten oder veranlassten Bildungsmaßnahmen
- Teilnahme an Bildungsmaßnahmen und ähnlichen Veranstaltungen nach Art. 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit
- Durchführung von Teilen der Berufsausbildung im Ausland, wenn dies dem Ausbildungsziel dient
- Auslandspraktika
Blockpläne
In manchen Berufen findet der Unterricht "geblockt" (in zusammenhängenden Phasen) statt. Die Blockpläne für die Blockbeschulung finden Sie hier.
Computer und EDV
Die Schule verfügt über mehrere EDV-Räume sowie PC-Inseln in Klassenzimmern. Wir bitten Sie mit diesen technischen Geräten verantwortungsvoll umzugehen. Sie sind verpflichtet die EDV-Nutzungsordnung einzuhalten, die Sie am Anfang Ihrer Ausbildung erhalten haben.
Jeder Schüler verfügt zudem über einen eigenen Login, den er zu Schuljahresbeginn vom Klassenlehrer erhält. Mit diesen Benutzerdaten können Sie sich im ganzen Schulhaus an den PCs anmelden und haben Zugriff auf Ihre Daten. Schützen Sie die Benutzerdaten sorgfältig gegen Missbrauch.
Entschuldigungen bei Krankheit
Sofern Sie die Schule nicht besuchen können, entschuldigen Sie sich bitte vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder hier. Reichen Sie in jedem Fall fristgerecht eine schriftliche Entschuldigung nach. Bei einer Erkrankung von mehr als zwei Tagen legen Sie bitte ein ärztliches Attest vor.
Sollten Sie bei einem Leistungsnachweis ohne ausreichende Entschuldigung fehlen, wird die Arbeit mit ungenügend (6) bewertet. Weitere Informationen erhalten Sie zum Schuljahresbeginn mit dem Infoblatt "Unterrichtsversäumnisse".
Sollten Sie aus anderen Gründen die Schule nicht besuchen können (z. B. Führerscheinprüfung), sehen Sie bitte unter dem Punkt "Beurlaubung" nach.
Erster Schultag im neuen Schuljahr
Die Berufsschule und Berufsfachschulen haben die selben Ferientermine wie die allgemeinbildenden Schulen auch. Wann die Schule nach den Sommerferien wieder beginnt, können Sie hier erfahren.
An diesem Tag werden alle neuen Schüler um 8:10 Uhr in der Eingangshalle der Berufsschule Kitzingen bzw. Ochsenfurt begrüßt und dann in
die jeweiligen Klassen aufgeteilt. Wann Ihre regulären Schultage sein werden, erfahren Sie an diesem Tag. In den Sommerferien gibt es dazu auf der
Startseite der Homepage weitere Informationen.
Weitere Informationen zur Anmeldung an unserer Schule finden Sie hier.
Fahrtkostenerstattung
Schüler der 10. Jahrgangsstufen in Vollzeitklassen erhalten auf Antrag eine Fahrkarte (Bestellung bei Anmeldung im Sekretariat). Auch alle andern Schüler haben unter Umständen die Möglichkeit, sich die Fahrtkosten erstatten zu lassen.
Nähere Informationen zur Fahrtkostenerstattung erhalten Sie im angehängten Dokument und auf der
- Homepage des Landkreises Kitzingen oder der
- Homepage des Landkreises Würzburg oder der
- Homepage des Landkreises Main-Spessart.
Auf diesen Seiten finden Sie auch die Formulare zur Beantragung.
Ferien
In unserem Schulzentrum (auch in der Berufsschule) gelten die allgemeinen bayerischen Ferientermine. Planen Sie längeren Urlaub so, dass dieser in der Ferienzeit liegt. Urlaubsreisen sind kein Befreiungsgrund.
Die Ferientermine für Bayern finden Sie hier.
Gastschulantrag
Der Besuch der Berufsschule richtet sich für Schülerinnen und Schüler, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, nach dem Beschäftigungsort. Aus wichtigen Gründen kann der Besuch einer anderen Berufsschule genehmigt werden. Dazu muss ein Gastschulantrag bei der zuständigen Berufsschule gestellt werden. Informationen dazu erhalten Sie im Sekretariat.
Das zugehörige Formular zur Beantragung finden Sie im Anhang.
Hausordnung
Unsere Hausordnung regelt das tägliche Miteinander in unserer Schule.
Infektionsschutz
Wenn eine ansteckende Erkrankung vorliegt können Sie andere anstecken. Außerdem sind gerade Kinder und Jugendliche während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie auf die Mitwirkungspflicht und das übliche Vorgehen zum Infektionsschutz und zum Schutz werdender Mütter hinzuweisen.
In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nicht mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben.
Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Jugendsozialarbeit
Ein Schulsozialarbeiter berät und begleitet Sie bei schulischen und beruflichen Schwierigkeiten. Sie steht Ihnen auch bei persönlichen und sozialen Problemen zur Seite. Hier finden Sie den Ansprechpartner an der Schule.
Kopieren und Kopiergeld
Zu Beginn des Schuljahres erhebt die Schule Kopiergeld. Die Höhe richtet sich nach dem Ausbildungsberuf. Der jeweilige Betrag wird Ihnen von der Klassenleitung bekannt gegeben und bis Dezember eingesammelt.
In den Pausenhallen stehen Ihnen für eigene Kopien Kopiergeräte zur Verfügung. Eine Kopie kostet 5 Cent. Der Kopierer gibt kein Wechselgeld zurück.
Krankheit
Sofern Sie krankheitsbedingt die Schule nicht besuchen können, entschuldigen Sie sich bitte vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder hier. Reichen Sie in jedem Fall fristgerecht eine schriftliche Entschuldigung nach. Bei einer Erkrankung von mehr als zwei Tagen legen Sie bitte ein ärztliches Attest vor.
Sollten Sie bei einem Leistungsnachweis ohne ausreichende Entschuldigung fehlen, wird die Arbeit mit ungenügend (6) bewertet. Weitere Informationen erhalten Sie zum Schuljahresbeginn mit dem Infoblatt "Unterrichtsversäumnisse".
Sollten Sie aus anderen Gründen die Schule nicht besuchen können, sehen Sie bitte unter dem Punkt "Beurlaubung" nach.
Allergien und chronische Erkrankungen, die zu Notfällen führen können, müssen der Schule gemeldet werden. Bitte kommen Sie dieser Pflicht auch in Ihrem eigenen Interesse nach.
Laptop als Leihgerät
Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie von der Schule einen Laptop bis zum Ende Ihrer Ausbildung zur Verfügung gestellt. Sie können das Leihgerät mit dem Dokument im Anhang beantragen.
Legasthenie und Lese-Rechtschreib-Schwäche
Um einen Nachteilsausgleich wegen einer Legasthenie oder einer Lese-Rechtschreib-Schwäche zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Schulpsychologin Frau Haberkamm auf und informieren Sie den Klassenlehrer.
Kontakt: birgit.haberkamm@bsz-kt-och.de
Mittlerer Schulabschluss der Berufsschule
Sie können an der Berufsschule den mittleren Schulabschluss erwerben.
Voraussetzungen:
- Eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung des Ausbildungsberufes,
- ein Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses der Berufsschule/Berufsfachschule mindestens 3,0,
- ein Nachweis über 5 Jahre Englischunterricht mit Note 4 oder ein KMK-Zertifikat.
Wenn Sie Ihren Mittleren Schulabschluss in der Berufsschule verbessern, können Sie sich diesen auf Antrag neu ausstellen lassen.
Mobiltelefone im Unterricht
Wir weisen Sie daraufhin, dass
- Sie im Unterricht Ihr Handy/Smartphone nicht benutzen dürfen. Bewahren Sie es ausgeschaltet in Ihrer Schultasche Das Laden der Handys/Smartphones ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speicher-medium nach BayEuG* Art. 56 Absatz 5 vorübergehend einbehalten werden. Es können weitere Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden, z. B. Verweis, verschärfter Verweis.
- es nicht gestattet ist, Schulaufgaben und Stegreifaufgaben zu fotografieren.
- das unerlaubte Anfertigen von Bild- oder Tonaufnahmen einen Straftatbestand darstellt, der neben schulischen Ordnungsmaßnahmen (Verweis, verschärfter Verweis) sogar zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
( * BayEuG = Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz)
Rauchverbot
Die Schule ist eine öffentliche Einrichtung, deshalb gilt auf dem Schulgelände grundsätzlich Rauchverbot. Auch E-Zigarretten sind nicht erlaubt.
Schülerausweise
Die Schülerausweise werden zu Ausbildungsbeginn gesammelt über die Klassenleitung bei der Verwaltung angefordert. Die Klassenleitung wird sich auch um die Verlängerung von Schülerausweisen kümmern. sprechen Sie bitte Ihre Klassenlehrkraft an!
Schülermitverantwortung (SMV)
Die SMV vertritt die Interessen der Schüler und gestaltet das Schulleben mit. Für jeden Berufsschultag wählen die Klassensprecher einen Tagessprecher. Diese wählen die Schülersprecher. Die Zusammensetzung dieses Gremiums finden Sie hier.
Sie wurden frisch zum Klassensprecher oder Schülersprecher gewählt? Dann haben Sie die Möglichkeit, einiges an der Schule zu bewegen! Hinweise und Tipps für Sie als Schülervertreter finden Sie hier:
Sprechstunden, Sprechtag für Eltern und Betriebe
- Jeder Lehrer hat einmal wöchentlich Sprechstunde. Die Sprechzeiten können Sie im Sekretariat nachfragen. Individuelle Termine sind nach Absprache - am besten per E-Mail - möglich. Sie können die entsprechende Lehrkraft direkt kontaktieren. Das Verzeichnis der Mailadressen finden Sie hier.
- Zum jährlichen Sprechtag erfolgt rechtzeitig eine gesonderte Einladung. Der Sprechtag findet immer Anfang des Jahres statt.
Übernachtungsmöglichkeiten
Bei Bedarf stehen Unterkünfte zur Verfügung. Unter entsprechenden Bedingungen, z. B. bei Abwesenheit von mehr als 12 Stunden vom Wohnort oder bei unzureichenden öffentlichen Verkehrsverbindungen, werden die Übernachtungskosten übernommen. Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat oder hier.
Unterrichtszeiten
Bitte erscheinen Sie pünktlich zum Unterricht.
1. Stunde | 8:10 Uhr - 8:55 Uhr |
2. Stunde | 8:55 Uhr - 9:40 Uhr |
3. Stunde | 9:40 Uhr - 10:25 Uhr |
4. Stunde | 10:40 Uhr - 11:25 Uhr |
5. Stunde | 11:25 Uhr - 12:10 Uhr |
6. Stunde | 12:10 Uhr - 12:50 Uhr |
7. Stunde | 12:50 Uhr - 13:30 Uhr |
8. Stunde | 13:30 Uhr - 14:15 Uhr |
9. Stunde | 14:15 Uhr - 15:00 Uhr |
10. Stunde | 15:00 Uhr - 15:45 Uhr |
- Die Frühstückspause findet zwischen der 3. und 4. Stunde statt.
- Die Mittagspause findet je nach Stundenplan in der 6. bzw. 7. Stunde statt.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist in der Mittagspause oder bei entsprechender Befreiung erlaubt.
Unfall
Bei Unfällen in der Schule oder auf dem direkten Schulweg und auch bei Schulveranstaltungen besteht eine gesetzliche Unfallversicherung. Bitte melden Sie den Unfall umgehend im Sekretariat.
Übernimmt nach einem Schulunfall bzw. Wegeunfall ein Arzt die Behandlung, so muss angegeben werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Alle medizinischen Leistungen werden dann direkt mit der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) /Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK) und nicht über Ihre Krankenkasse abgerechnet.
VerA - Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen
Verlassen des Schulgeländes
Sie dürfen das Schulgelände zur Mittagspause und nach Schulschluss verlassen. Bei einem Unfall sind Sie dann über die Unfallversicherung (Kommunale Unfallversicherung Bayern) versichert. Ein unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts führt dazu, dass die Unfallversicherung keinerlei Versicherungsschutz gewährt. Sie sind dann ausschließlich über Ihre Krankenversicherung geschützt.
Verpflegung
Kitzingen
In der Cafeteria der Pausenhalle Kitzingen bewirtet Sie von 7:30 Uhr bis um 13:30 Uhr die Bäckerei Gebert.
Ochsenfurt
In der "Esteria" am Schulort Ochsenfurt können Sie von 12:10 Uhr bis 13:30 Uhr ein von Schülern frisch zubereitetes Mittagessen genießen. Das umfangreiche Speisenangebot finden Sie hier.
Zertifikatsprüfung Englisch
Während Ihrer Ausbildung können Sie an der Berufsschule Kitzingen das "KMK-Fremdsprachenzertifikat" erwerben. Die Teilnahme an der Prüfung ist freiwillig. Anders als bei Zeugnissen vieler anderer Anbieter können Sie mit diesem Zertifikat Sprachkenntnisse in Ihrem Berufsbereich detailliert belegen, da die Aufgaben konkrete Anforderungen Ihres Berufes abbilden. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, sprechen Sie Ihre Englischlehrkraft an.