Verkäufer/-in im Einzelhandel

Der Verkäufer bzw. die Verkäuferin im Einzelhandel ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Er ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Absatzwirtschaft und Kundenberatung, zugeordnet. In unserer Berufsschule werden in der 10. und der 11. Jahrgangsstufe jeweils 2 Klassen ausgebildet.

Der Unterricht für den Ausbildungsberuf "Verkäufer/in" findet in allen zwei Jahrgangsstufen in Teilzeitform statt. Die Kaufleute im Einzelhandel werden in den gleichen Klassen mitbeschult.

Unterrichtsinhalte

Schulbücher

Für den Ausbildungsberuf wurde das Schulbuch Ausbildung im Einzelhandel (Bildungsverlag EINS) als Klassensatz angeschafft. Dieses Buch bildet zusammen mit dem Lehrplan die Grundlage für unseren Unterricht.

Die Unterrichtsorganisation ist nicht mehr fachsystematisch aufgebaut, sondern folgt dem Lernfeldkonzept. In Bayern werden die verschiedenen Lernfelder am Schuljahresende zu einem Fach (z. B. "Kundenorientiertes Verkaufen") zusammengefasst. Im Jahreszeugnis stehen dann nur die Noten in den einzelnen Fächern.

Das folgende Dokument verdeutlicht die Unterrichtsschwerpunkte im Verlauf der Ausbildung:

Abschlussprüfung
IHK-Prüfung

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnung genannten Kenntnisse und Fertigkeiten auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Die Abschlussprüfung besteht aus 4 Prüfungsbereichen:

  1. Verkauf und Marketing
  2. Warenwirtschaft und Rechnungswesen
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde
  4. Fallbezogenes Fachgespräch

Die Bereiche 1. bis 3. werden schriftlich, der 4. Bereich mündlich geprüft. In jedem
Prüfungsbereich können bis 100 Punkte erreicht werden.

Bestehensregelung der IHK-Prüfung

 

Prüfungsbereich Gewichtung Bestehensregelung
Abschlussprüfung (am Ende des 2. Jahres)    
Verkauf und Marketing
(120 Minuten)
25 % kein ungenügend
Warenwirtschaft und Rechnungswesen
(90 Minuten)
15 % kein ungenügend
Wirtschafts- und Sozialkunde
(60 Minuten)
10 % kein ungenügend
Fallbezogenes Fachgespräch
(35 Minuten)
50 % kein ungenügend


Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn

  • in keinem Prüfungsbereich "ungenügend" und
  • im Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch“, in zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche und im Gesamtergebnes mindestens „ausreichend“.

 

Zuständige Stellen

IHK Würzburg-Schweinfurt
Mainaustraße 33
97082 Würzburg

und

Handwerkskammer für Unterfranken
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg