Konditor/-in

Der Beruf

Die Ausbildungsberufe Bäcker/in sowie Konditor/in sind gemäß dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannt und dauern drei Jahre (36 Monate). Sie sind dem Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft, Schwerpunkt Back- und Süßwarenherstellung zugeordnet. Die Berufsbilder Bäcker und Konditoren sind in Lernfeldern strukturiert. Während der Ausbildungszeit sollen den Auszubildenden Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die sie befähigen, die beruflichen Tätigkeiten selbständig planen, durchführen, kontrollieren und ihr Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang erkennen zu können.

Lernort
Die Ausbildung erfolgt im Dualen System (Betrieb-Schule), wobei der Unterricht in Teilzeit einmal pro Woche ganztägig stattfindet.

Stundentafel
Allgemeinbildender Lernbereich Klasse 10 Klasse 11 Klasse 12
Deutsch 1 1 1
Religion/Ethik 1 1 1
Politik und Gesellschaft 1 1 1
       

 

Fachlicher Lernbereich Klasse 10 Klasse 11 Klasse 12
Marketing und Verkauf 2 1 1
Feine Backwaren 4 3 1,5
Süße und pikante Zubereitungen - - 1
Süßwaren 6 6 6
       
Gesamtstunden pro Woche 9
1 Tag
9
1 Tag
9
1 Tag

 

Prüfung

1. Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist gemäß der Ausbildungsverordnung eine Zwischenprüfung durchzuführen. Die Durchführung liegt in den Händen der Konditoren-Innung Altbayern und Franken. Sie findet in der Regel vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Sie gliedert sich in eine Fertigkeitsprüfung (Dauer: max. 4 Std.) und in eine Kenntnisprüfung (Dauer: max. 150 Minuten).

2. Gesellenprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit - in der Regel sind dazu die Monate Juli (Sommerprüfung) und Januar (Winterprüfung) vorgesehen - findet als Abschluss die Gesellenprüfung statt. Sie erstreckt sich auf die in der Ausbildungs-VO aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff. In der Fertigkeitsprüfung soll der Prüfling in max. 12 Stunden zeigen, dass er Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, ökologischer und zeitlicher Vorgaben im Hinblick auf Kundenerwartung selbständig planen und umsetzen sowie Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene im Arbeitseinsatz berücksichtigen kann. In der Kenntnisprüfung soll der Prüfling beweisen, dass er produktbezogene Problemstellungen mit verknüpften technologischen und mathematischen Sachverhalten analysieren, bewerten und Lösungswege darstellen kann. Darüber hinaus soll er nachweisen, dass wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt ihm bewusst und von ihm erklärbar sind.

Genauere Vorgaben können der Verordnung über die Berufsausbildung zum Konditor/ zur Konditorin vom 3. Juni 2003 entnommen werden.