Bäcker/-in
Allgemeines
Die Ausbildungsberufe Bäcker/in sowie Konditor/in sind gemäß dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannt und dauern drei Jahre (36 Monate). Sie sind dem Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft, Schwerpunkt Back- und Süßwarenherstellung zugeordnet. Die Berufsbilder für die Bäcker und für die Konditoren sind in Lernfeldern strukturiert. Während der Ausbildungszeit sollen den Auszubildenden Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die sie befähigen, die beruflichen Tätigkeiten selbständig planen, durchführen, kontrollieren und ihr Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang erkennen zu können.
Lernort
Die Ausbildung erfolgt im Dualen System (Betrieb-Schule), wobei der Unterricht in Teilzeit einmal pro Woche ganztägig stattfindet.
Allgemeinbildender Lernbereich | Klasse 10 | Klasse 11 | Klasse 12 |
Deutsch | 1 | 1 | 1 |
Religion/Ethik | 1 | 1 | 1 |
Politik und Gesellschaft | 1 | 1 | 1 |
Fachlicher Lernbereich | Klasse 10 | Klasse 11 | Klasse 12 |
Marketing und Verkauf | 2 | 1 | 1 |
Feine Backwaren | 4 | 1,5 | 1 |
Weizenkleingebäcke und Weizenbrote | - | 2 | 1 |
Roggenhaltige Backwaren und Vollkorngebäcke | - | 1,5 | 3 |
Gesamtstunden pro Woche | 9 1 Tag |
9 1 Tag |
9 1 Tag |
1. Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist gemäß der Ausbildungsverordnung eine Zwischenprüfung durchzuführen. Die Durchführung liegt in den Händen der HWK von Unterfranken bzw. der Innungen. Sie findet in der Regel in der Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres statt. Sie gliedert sich in eine Fertigkeitsprüfung (Dauer: max. 4 Std.) und in eine Kenntnisprüfung (Dauer: max. 150 Minuten).
2. Gesellenprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit - i. d. Regel sind dazu die Monate Juli für die Sommerprüfung und Januar für die Winterprüfung vorgesehen - findet als Abschluss die Gesellenprüfung statt. Sie erstreckt sich auf die in der Ausbildungs-VO aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff.
In der Fertigkeitsprüfung soll der Prüfling in max. 8 Stunden zeigen, dass er Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, ökologischer und zeitlicher Vorgaben im Hinblick auf Kundenerwartung selbständig planen und umsetzen sowie Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene im Arbeitseinsatz berücksichtigen kann.
In der Kenntnisprüfung soll der Prüfling beweisen, dass er produktbezogene Problemstellungen mit verknüpften technologischen und mathematischen Sachverhalten analysieren, bewerten und Lösungswege darstellen kann. Darüber hinaus soll er nachweisen, dass wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt ihm bewusst und von ihm erklärbar sind.
Genauere Angaben über Prüfungsinhalte und -vorgaben können der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/ zur Bäckerin vom 21. April 2004 entnommen werden.