Fachkraft für Lagerlogistik

Betriebsbesichtigung

Fachkräfte für Lagerlogistik wirken bei logistischen Planungs- und Organisationsprozessen mit, d. h., sie nehmen Güter an, verladen, verstauen und transportieren Güter, packen und verpacken Güter. Nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Beachtung der Lagerordnung lagern und sortieren sie Güter anforderungsgerecht. Fachkräfte für Lagerlogistik führen Bestandskontrollen durch, erstellen Ladelisten, bearbeiten Versand- und Begleitpapiere. Sie beachten die Grundsätze der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung. Sie wenden betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme an und arbeiten team- sowie kundenorientiert.

Die Fachkraft für Lagerlogistik ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, der nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt ist. Als Monoberuf wird er ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen ausgebildet. Die Ausbildung wird in den Bereichen Industrie und Handel angeboten und dauert drei Jahre. Diese kann aufgrund der Vorbildung (z. B. Mittlere Reife, Wirtschaftsschulabschluss, Abitur) oder besonderer Leistungen verkürzt werden. Als zweijährigen Bildungsgang bieten wir auch die Ausbildung zum Fachlageristen an.

Alle Schüler, deren Ausbildungsbetrieb in Stadt bzw. Landkreis Würzburg, im Landkreis Main-Spessart oder im Landkreis Kitzingen liegt, besuchen die Staatliche Berufsschule in Kitzingen. Der Unterricht erfolgt in Teilzeit, d. h. in der 10. Jahrgangsstufe an zwei Schultagen pro Woche (jede dritte Woche findet kein zweiter Schultag statt) und in der 11. und 12. Jahrgangsstufe an einem Schultag pro Woche.

Unterrichtsinhalte

Schulbücher

Für den Ausbildungsberuf wurde das Schulbuch Logistische Prozesse - Berufe der Lagerlogistik (Westermann) als Klassensatz angeschafft. Das dazugehörige Arbeitsheft kann bei Bedarf von den Schülern selbst besorgt werden. Diese Bücher bilden zusammen mit dem Lehrplan die Basis unseres Unterrichts.

Die Unterrichtsorganisation ist nicht fachsystematisch aufgebaut, sondern folgt dem Lernfeldkonzept. In Bayern werden die verschiedenen Lernfelder am Schuljahresende zu einem Fach (z. B. "Lagerlogistik") zusammengefasst. Im Jahreszeugnis stehen dann nur die Noten in den einzelnen Fächern.

Das folgende Dokument verdeutlicht die Unterrichtsschwerpunkte im Verlauf der Ausbildung:

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnung genannten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:

  1. Praktische Arbeitsaufgaben
  2. Prozesse der Lagerlogistik
  3. Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde

Der erste Prüfungsbereich beinhaltet eine praktische Prüfung; die Prüfungen in den Bereichen 2 bis 4 werden schriftlich durchgeführt. In jedem Prüfungsbereich können bis zu 100 Punkte erreicht werden.

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:

  • im Gesamtergebnis,
  • im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben,
  • im gewogenen Durchschnitt der schriftlichen Prüfungsbereiche
  • und in mindestens zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche

jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in einem schriftlichen Prüfungsbereich oder in einer der
Aufgaben des Prüfungsbereiches Praktische Arbeitsaufgaben mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Gewicht:

Prüfungsbereich Prozent

Praktische Arbeitsaufgaben
- Praktische Aufgabe 1 (Tourenplan)
- Praktische Aufgabe 2
- Prüfungsgespräch


20
20
10

Prozesse der Lagerlogistik
- Offene Fragen

25

Rationeller und qualitätssichernder
Güterumschlag
- Geschlossene Fragen (ankreuzen)

15

Wirtschafts-und Sozialkunde
- Geschlossene Fragen (ankreuzen)

10

Bei bestandener Abschlussprüfung erhält der Prüfungsteilnehmer ein Prüfungszeugnis, in dem das Bestehen der Prüfung bestätigt ist, und die Prüfungsleistung in jedem der Prüfungsbereiche und dem Gesamtergebnis als Punktzahl und Prädikat ausgewiesen ist.