Kosten
Hinweise zur Unterbringung auswärtiger Schüler
Wenn eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt ist, kann eine Unterbringung am Schulort erfolgen:
Die Anfahrtszeit von der Wohnung zum Schulort und vom Schulort zum Wohnort ist insgesamt länger als drei Stunden. Die Gesamtzeit der Abwesenheit (Fahrzeit und Unterrichtszeit) beträgt mehr als insgesamt 12 Stunden. In diesen Fällen kann über das Sekretariat der Schule ein Antrag auf Unterbringung in einem Gasthof etc. gestellt werden. Die Fahrzeiten müssen bei der Antragstellung nachgewiesen werden.
Hierbei übernimmt das Landratsamt Kitzingen alle über 5,10 Euro (Eigenanteil) liegenden Kosten. Die 5,10 Euro gelten pro Anwesenheitstag und stellen die Verpflegungspauschale dar. Neben der Unterkunft erhalten die Auszubildenden Vollverpflegung durch das Hotel. Da der Unterricht häufig erst um 15 oder 16 Uhr endet, dürfen sich die Azubis Lunchpakete packen.
Zur Zeit erfolgt die Unterbringung im Hotel „Kitzinger Hof“ in Kitzingen.
Ansprechpartner beim Landratsamt ist Frau Rist-Minte (Tel.: 09321 – 928-2406).